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Zurückschneiden der auf Gehwegen und Straßen ragenden Bepflanzungen

Bodolz, den 01.10.2024

Wir weisen darauf hin, dass für die Bäume auf Privatgrundstücken für die jeweiligen Grundstückseigentümer ebenfalls die Verkehrssicherungspflicht besteht.

 

Es ist immer wieder festzustellen, dass Bäume, Sträucher und Hecken aus Privatgrundstücken in den öffentlichen Straßenraum ragen und dadurch Passanten und der Verkehr gefährdet werden.

 

Wir bitten die Grundstückseigentümer Anpflanzungen an der Grenze zu öffentlichen Gehwegen und Straßen so zurück zu schneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Straßenraum hineinragen und die Sicht nicht behindern.

 

Bei Geh- und Radwegen ist ein Mindestlichtraum von 2,50 m, über Fahrbahnen von 4,50 m erforderlich. Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen dürfen nicht verdeckt werden. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie Ihre Grundstücke daraufhin zu überprüfen. Sie vermeiden dadurch eventuelle Schadensersatzansprüche.

 

Sollten gefährliche Situationen nicht beseitigt werden, wird der entsprechende Eigentümer von der Gemeinde mit Fristsetzung zum Rückschnitt aufgefordert. Wird diese Aufforderung nicht befolgt, kann es zu einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme kommen.

 

Bild zur Meldung: Zurückschneiden der auf Gehwegen und Straßen ragenden Bepflanzungen